Start » Materialien & Downloads
Materialien und Downloads
Auf den folgenden Unterseiten kannst du Materialien, Arbeitshilfen, Merkblätter und Grundsatztexte zu den verschiedensten Bereichen der Freizeitenarbeit downloaden.
Alle Materialien stehen den Gemeinden, Kirchenkreisen, Verbänden und Untergliederungen der Evangelischen Jugend von Westfalen natürlich zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
Außerhalb dieses Benutzerkreises ist eine Nutzung, Vervielfältigung etc. untersagt. Bitte nehmen sie mit uns Kontakt auf!
juengerREISEN goes green
Erklärtes Ziel der Freizeitenarbeit der Ev. Jugend von Westfalen ist, in den kommenden Jahren kontinuierlich „nachhaltige“ und „klimagerechter“ zu werden.

Zum Auftakt beschloss die Jugendkammer das Sonderförderprogramm „juengerREISEN goes green“ im Jahr 2022. Detailiierte Infos rund um das Projekt finden sich weiter unten.
Anknüpfend an den Erfolg des Projekts und die gewonnen Erkenntnisse im Rahmen der wissenwschaftlichen Auswertung, hat die Vollversammlumng der Ev. Jugend von Westfalen im September 2023 mit dem Beschluss „Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten/ Jugendreisen“ eine „Marschrute“ für die kommenden vier Jahre beschlossen. Erklärtes Ziel ist die kontinuierliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Freizeiten. Nähere Infos gibt es weiter unten.
CO2 Ergebnis eintragen
Bitte in das Formular den mit Hilfe der App CliMATEs errechneten CO2-Ausstoß eurer Freizeit eintragen … (Link zum Formular nachpflegen)
Wie funktioniert der cliMATEs- CO2-Rechner?
Was ist überhaupt ein CO2-Fußabdruck? Was sind Emissionsfaktoren und CO2-Äquivalente?
Kurze Antworten findest du im nachfolgenden Flyer der Naturfreundejugend …


Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten/ Jugendreise
Anknüpfend an den Erfolg des Sonderförderprogramms „juengerREISEN goes grenn“ im Jahr 2022 und die gewonnen Erkenntnisse im Rahmen der wissenwschaftlichen Auswertung, hat die Vollversammlumng der Ev. Jugend von Westfalen im September 2023 mit dem Beschluss „Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten/ Jugendreisen“ eine „Marschrute“ für die kommenden vier Jahre beschlossen. Erklärtes Ziel ist die kontinuierliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Freizeiten. Weitere Infos im nachfolgenden Beschluss …
Ergebnisse 2025
Einige von euch haben im vergangenen Sommer mit der App CliMATEs den CO2-Ausstoß ihrer Freizeit berechnet. VIELEN DANK dafür!
Hier findet ihr eine erste Auswertungsübersicht …

Sonderförderprogramm nachhaltige Freizeiten 2022
In den NRW-Sommerferien 2022 startet die Ev. Jugend von Westfalen das Modellprojekt „nachhaltige Freizeiten“ bzw. „juengerREISEN goes green“. In den folgenden Abschnitten finden sich Informationen zu den Inhalten, zur Durchführung und den Zielen des Projekts. Ebenso werden die Ergebnisse der wissenshaftlichen Auswertung im Rahmen einer Bachlorarbeit dargestellt.

Projektbeschreibung
Ergebnisse

Die wissenschaftliche Auswertung des Projekts fand im Rahmen einer Bachlorarbeit an der EH-Ludwigsburg statt. Die umfassende Arbeit steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Auf wenigen Seiten die wesentlichsten Ergebnisse zusammengefasst lassen sich nachlesen in einem Artikel in der deutschen jugend Heft Nr. 6/2023.
Absichten – Ziele – Projektbeispiele
In den NRW-Sommerferien 2022 startet die Ev. Jugend von Westfalen das Modellprojekt „nachhaltige Freizeiten“ bzw. „juengerREISEN goes green“.
Absichten/ Ziele
Im Fokus steht der Prozess der öko-fairen und nachhaltigen Gestaltung der Freizeitenarbeit, bei dem langfristig eine Haltung entwickelt werden soll, die über die Freizeitmaßnahmen hinaus in den persönlichen Lebenskontext aller Beteiligten aber auch in die Lebenswelt des Trägers (Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Verband etc.) strahlen soll. Das Sonderförderprogramm ist ein Auftakt zur weiteren kontinuierlichen Entwicklung. Inhaltlich knüpft das Programm an die bereits bestehenden Aktionen „Faire Ferien „und „Faires Jugendhaus“ an.
Junge Menschen sollen im Sinne der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen (UN) mithilfe der Freizeitenarbeit sensibilisiert werden und sich partizipativ über Nachhaltigkeitsthemen austauschen.
Junge Menschen sollen gefördert und darin bestärkt werden, Haltung zu zeigen, sich einzusetzen auch für gesellschaftlich unbequeme Themen. Dabei bleibt die Ferienzeit eine Atempause für Kinder und Jugendliche zur Erholung und eröffnet dennoch niederschwelligen Zugang zum Raum außerschulischer Bildungsprozesse.
Methodenbeispiele als Ideengeber für Freizeiten sollen einen einfachen Zugang zu einer Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen bieten sowie zu einer inhaltlichen Vertiefung und Diskussion anregen. Alle Aktionen sollen altersgerecht (Kinder und Jugendliche) und zielgruppenspezifisch (sozialer Background) umgesetzt werden. Menschen mit und ohne Behinderung sind selbstverständlich gleichberechtigt in allen Bereichen mitgedacht.
Mögliche Projektbeispiele
+ Öko-faire Verpflegung
- Es werden saisonale Lebensmittel verwendet und der Einkauf erfolgt regional.
- Fleisch, Wurst, Eier, Milch und andere tierische Produkte kommen aus artgerechter Haltung.
- Mehr als die Hälfte der Mahlzeiten wird mit vegetarischer Kost geplant.
- Produkte mit Bio- oder FairTrade-Zertifizierung werden bevorzugt.
- Es wird weitestgehend auf Fertigprodukte verzichtet.
- Spielerische Umsetzung der fünfstufigen Ernährungspyramide.
+ Faire Freizeit T-Shirts
- Die Freizeitshirts stammen aus ökologischer und fairer Produktion. Bio-Baumwolle ist Standard. Unser Motto: „Trag das, wofür du stehst“.
+ Abfallvermeidung
- Müllverbrauch pro Kopf auf 500gr. pro Tag/TN reduzieren
- Mülltrennung
+ CO2 Abdruck der Freizeit
- Unterkunft/ Haus/ Camp mit wenig Verbrauch aussuchen
- Vor Ort mit gezielten Aktionen den Verbrauch reduzieren.
- Papierlose Werbung
+ Upcycling-Aktionen
+ Umgang mit der Ressource Wasser
- Aktion Wassersparen beim Duschen
- Plastikmüll im Meer: Wieso gibt es in den Ozeanen so viel Plastikmüll und was können wir als Verbraucher*innen tun?
- Verzicht auf Mikroplastik (z.B. in Shampoos)
- Wodurch wird die weltweite Wasserknappheit bedingt? Welche Länder und Regionen sind am stärksten betroffen?
+ Thematische Andachten/ Gottesdienste
- Andachten und Gottesdienste könnten zusätzlich über die Andachts-App Janda (www.juenger-andachten.de) verbreitet werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Vgl. https://www.juenger-freizeitenservice.de/materialien-downloads/faire-ferien/
Vgl. https://fairesjugendhaus.de
Vgl. https://17ziele.de/
Faire Ferien
Die Fairen Ferien sind wieder da! Wie gewohnt geht es um die Umsetzung nachhaltiger Freizeiten. In der neuen Ausgabe gibt es Hinweise, Methoden und Denkanstöße zu den Themenkomplexen Sport & Spiele, Wasser, Ernährung, Inklusion und Antidiskriminierung. Sind Spiele immer fair? Kann ein unfaires Spiel allen Spaß bringen? Wie kann man über diese Themen bei Freizeiten ins Gespräch kommen?
Hier die Reader der letzten Jahre zum Download:
Materialmappe zum Reader Faire Ferien 2020:
Aufsichtspflicht & Verkehrssicherungspflicht
Kaum ein Begriffspaar innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die „Aufsichtspflicht“ und die „Verkehrssicherungspflicht“. Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass Aufsichtspflicht irgendwie und irgendwo existiert, aber nicht jeder weiss um die konkrete Bedeutung dieser Verpflichtung für die eigene Tätigkeit. Ebenso ist bekannt, dass Träger von Einrichtungen eine Verkehrssicherungspflicht trifft, große Unklarheit herrscht aber darüber, welchen Umfang und welche möglichen Haftungsfolgen diese hat.
Das folgende Handout von RA Obermeier gibt Aufschluss darüber, was haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende bei der Umsetzung zu bedenken haben …
Hinweis: Das Dokument befindet sich aktuell in der Überarbeitung, da sich Rechtsauffassungen und Auslegungen verändert haben!
HandOut_Rechte_Pflichten_RA-Obermeier_03-2017
Online-Schulungstool zum Thema Aufsichtspflicht

Das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen e.V. hat ein Online-Schulungstool zum Thema Aufsichtspflicht in Form eines interaktiven Spiels mit thematischen Fragen entwickelt. Das digitale Tool versteht sich als Ergänzung der Vor-Ort-Schulungen. Weitere Infos und den Link zum Tool findet ihr hier >>>
Baden - Schwimmen
Rechtsfragen beim Schwimmen sowie bei Wassersportaktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit

Immer wieder tauchen im Alltag Rechtsfragen zum Thema „Schwimmen und Baden“ mit Kindern und Jugendlichen auf!
- Benötigen Teamer bei Freizeiten einen Rettungschwimmschein?
- Übernehmen Bademeister im Schwimmbad die Aufsicht über meine Gruppe?
- Wann gelten Teilnehmende als „Schwimmer“?
- Wie viele Kinder kann ein/e Betreuer*in beim Schwimmen beaufsichtigen?
Wir haben in Zusammenarbeit mit der aej und Rechtsanwalt Stefan Obermeier nun zu diesem Thema ein Handout erarbeitet. Ihr findet dort auf die wichtigsten Fragen ausführliche Antworten …

Ein weiteres Handout zum Thema „Schwimmen mit Kindern und Jugendlichen in der Jugendverbandsarbeit und Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ hat das LVR-Landesjugendamt herausgegeben. Inhaltlich sind die beiden Handouts in den wesentlichsten Teilen deckungsgleich. Im Handout des LVR findet sich am Ende (Seite 14 & 15) ein Kurzabschnitt zum „Schutzkonzept“, auf das wir hinweisen wollen.
Anmeldeprozess
Die Fairen Ferien sind wieder da! Wie gewohnt geht es um die Umsetzung nachhaltiger Freizeiten. In der neuen Ausgabe gibt es Hinweise, Methoden und Denkanstöße zu den Themenkomplexen Sport & Spiele, Wasser, Ernährung, Inklusion und Antidiskriminierung. Sind Spiele immer fair? Kann ein unfaires Spiel allen Spaß bringen? Wie kann man über diese Themen bei Freizeiten ins Gespräch kommen?
Hier die Reader der letzten Jahre zum Download:
Materialmappe zum Reader Faire Ferien 2020:
Freizeiten ABC
Im folgenden Dokument findet ihr als Leitende von Freizeiten eine Art To-Do-Liste mit Themen, die chronologisch geordnet ist nach „vor“, „während“ und „nach“ der Freizeit.
Reiserecht / AGBs
Das EU-Pauschalreiserecht!

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 ein neues Reiserecht mit Wirkung zum 01.07.2018 beschlossen. Dies hat leider Auswirkungen auf unsere Kinder- und Jugendfreizeiten bzw. Jugendreisen und deren Teilnahmebedingungen (AGBs).
Für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden (Hinweis: Bei uns kommt der Vertrag im Normalfall mit der schriftlichen Teilnahme- oder Buchungsbestätigung zustande.), müssen von euch zwingend die untenstehenden NEUEN AGBs verwendet werden und dem/der Reisenden muss vor der Anmeldung das Informationsblatt (Anlage 11) zugänglich gemacht werden. Beides findet ihr weiter unten zum Download!
Des Weiteren muss mit der Reisebestätigung dem/der Anmeldenden ein Sicherungsschein übergeben werden. Auch dieser steht mit dem dazugehörigen Rundschreiben unserer Landeskirche weiter unten für euch zum Download bereit! Der Sicherungsschein im Rahmen des Sammelversicherungsvertrages der EKvW gilt für alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften der EKvW (Gemeinden, Kirchenkreise). Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht also ab 01.07.2018 automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung, sofern der offizielle Veranstalter der Reise/Freizeit zu der genannten Gruppe gehört. Alle anderen Veranstalter mit Rechtsformen des privaten Rechts (z.B. Vereine, gGmbH’s etc.) müssen wie bisher auch individuell einen Sicherungsschein für ihre Maßnahmen z. B. über die Ecclesia abschließen.
Einen Überblick über die Änderungen im Reiserecht findet ihr in folgendem PDF:
Aktualisierte Teilnahmebedingungen für Kinder- und Jugendfreizeiten (ab 01.11.2023)
Die Teilnahmebedingungen wurden von Rechtsanwalt Laymann überprüft. Es gabim vergangenen Jahr KEINE wesentliche Änderungen, die zu einer Änderunmg der AGBs geführt hätten.
Nachfolgend zum Download der aktuelle Stand der AGBs (Nov. 2023).
Was tun, wenn die kommende Freizeit bereits mit der vorherigen Version der AGBs ausgeschrieben ist?
Es gibt zwei Möglichekiten:
1. Ihr schickt allen Sorgeberechtigten, die bereits einen Pauschalreisevertrag mit euch geschlossen haben, die neuen AGBs zu und lasst euch die Gültigkeit mit Unterschrift bstätigen.
2. Da die Änderungen zur vorherigen Version der AGBs nicht so gravierend sind, nutzt ihr für die laufenden Anmeldungen die „alten“ AGBs weiter um nicht unterschiedliche AGB-Versionen bei ein und derselben Freizeit in Benutzung zu haben. Und für alle ab jetzt neu geplanten Freizeiten nutzt ihr die neuen AGBs.
Nachfolgend findet ihr einen Kommentar zu den Teilnahmebedingungen mit Hinweisen, an welchen Stellen ihr Veränderungen und Anpassungen vornehmen müsst und an welchen Stellen ihr bitte nichts verändert! Quasi eine kleine „Bedienungsanleitung“ 🙂
Muster Informationspflichtverordnung (Anlage 11)
Die sogenannte Anlage 11 muss im Rahmen der Informationspflichtverordnung dem Reisenden vor der Anmeldung zugänglich gemacht werden. Dies kann zum Beispiel geschehen durch den Abdruck eines Links im Ausschreibungsflyer/ Katalog der direkt (ein Klick) zum Dokument auf der Homepage des Veranstalters führt.
Der Sicherungsschein zum Download
Teilnahmebedingungen in Leichter Sprache für inklusive Reisen (ab 01.07.2018)
Nachfolgend die NEUEN AGBs für inklusive Maßnahmen in Leichter Sprache fußend auf dem neuen Reiserecht für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden für euch zum Download:
1. Für Minderjährige, die durch ihre Personensorgeberechtigten, gesetzl. BetreuerInnen etc. zu einer Reise angemeldet werden.
2. Für Erwachsene, die sich selber zu einer Reise anmelden.
Teilnahmebedingungen in Einfacher Sprache für inklusive Reisen
Nachfolgend die AGBs für inklusive Maßnahmen in Einfacher Sprache fußend auf dem neuen Reiserecht für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden für euch zum Download:
1. Für Minderjährige, die durch ihre Personensorgeberechtigten, gesetzl. Betreuer*nnen etc. zu einer Reise angemeldet werden.
2. Für Erwachsene, die sich selber zu einer Reise anmelden.
3. Eine Kurzversion.
Hintergrundwissen zum Reiserecht
Rechtsanwalt Stefan Obermeier hat im folgenden Skript (Stand: 11-2020) das neue EU-Reiserecht (gültig ab 01.07.2018) für Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit erläutert und kommentiert. Wer also etwas tiefer in die Thematik „Reiserecht“ einsteigen will findet hier Antworten …
Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit
Vom Ev. Jugendwerk Württemberg (ejw) ist ein komplett überarbeitetes Grundwerk zu Rechtsfragen veröffentlicht worden.

NEU: 2. aktualisierte Auflage:
Recht – gut informiert sein. Rechtsfragen in der christlichen Kinder- und Jugendarbeit.
Wilka, Wolfgang / unter Mitarbeit von Schmidt, Peter L. (Hrsg.) (2018)
Buchhandlung und Verlag des ejw.
ISBN 9783866871489
https://www.ejw-buch.de/shop/recht-gut-informiert-sein.html
A1-Bescheinigung
Neuerung: Bei Auslandsaufenthalten muss eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden!
Bei Auslandsaufenthalten (z.B. bei Freizeiten, Studienreisen etc.) in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in der Schweiz, müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z.B. Jugendreferentinnen und Jugendreferenten, Pfarrerinnen und Pfarrer etc.) die sogenannte A1-Bescheinigung bei sich führen.
Worum es sich bei der Bescheinigung handelt, wer sie ausstellt und warum sie von Nöten ist, erläutert das folgende Merkblatt und das offizielle Rundschreiben des Landeskirchenamtes.
Freizeitzulage BAT KF 41
Neuregelung des § 41 BAT-KF: Berechnung und Abgeltung von Arbeitszeit im Rahmen von Freizeiten
Seit einiger Zeit gibt es in § 41 BAT-KF eine Regelung zur pauschalen Abgeltung von Bereitschaftsdiensten für Mitarbeitende, die Freizeiten durchführen. Der Begriff „Freizeiten“ führt dabei zu Unklarheiten. Gehören dazu auch Schulungen und Konfifreizeiten? Ist die Übernahme einer Verpflichtung zur Aufsichtsführung über die Teilnehmenden Voraussetzung?
Den aktuellen Sachstand erläutert Landeskirchenrat Juhl in folgendem Rundschreiben der Landeskirche vom 07.11.2019. Ebenso zum Download für Euch das Info-Schreiben der AEJ-NRW.
Nachtrag: Seit dem 01.05.2026 beträgt durch Tarifanpassungen die Zulage 73,20 EUR pro Tag.
Umsatzsteuergesetz
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Hinweis: Die geplante Umsatzsteuerpflicht für Kirchengemeinden ist entgegen der ursprünglichen Planung erneut um zwei Jahre verschoben worden. Der Bundestag hat eine Übergangsfrist bis Ende 2026 beschlossen.
Welche Konsequenzen hat das novellierte Umsatzsteuergesetz auf die Freizeitenarbeit ab dem 01.01.2027?
Das Gute kurz und knapp Vorweg: Es hat nur geringe Auswirkungen auf die Freizeitenarbeit!
Zur Begründung: Nach § 4 Nr. 25 UStG (https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html) sind Leistungen der Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe von der Umsatzsteuer befreit. Kirchengemeinden, Kirchenkreise etc. als juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind in der Regel als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt. Folglich sind Leistungen, die in diesem Rahmen erbracht werden (z.B. Freizeiten) von der Umsatzsteuer befreit.
Zum Thema Umsatzsteuergesetz hat die EKD eine umfassende Publikation herausgebracht (Download weiter unten). Der für die Freizeitenarbeit relevante Abschnitt wird im Folgenden auszugsweise zitiert (vgl. S. 43):
„… Darüber hinaus sind Jugendreisen, die durch die Kirchengemeinde durchgeführt werden, nach§ 4 Nummer 25 UStG generell steuerfrei. Auch die Kirchen sind steuerbefreite Leistungserbringer (Abschnitt 4.25.1. Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 UStAE). Jugendliche im Sinne dieser Vorschrift sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres. Steuerfrei sind auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die den Personen, die bei den Leistungen tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewährt werden. Davon ausgenommen ist die Abgabe von alkoholischen Getränken.
Für Bildungsreisen kommt eine Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 UStG in Frage. Die Leistungen sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Träger der Weiterbildung ist ein in § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG genannter Unternehmer, zum Beispiel eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kirchengemeinde) oder auch ein/e als gemeinnützig anerkannte/r Verein bzw. Stiftung.
2. Die Tagungsinhalte sind belehrender Art.
3. Die Teilnehmerbeiträge werden überwiegend dazu verwendet, die Kosten zu decken. Das gilt in jedem Fall, wenn die Reise „preisauffüllend“ durch öffentliche Zuschüsse mitfinanziert wird.“
Somit ist für den Bereich der Kinder- und Jugendfreizeiten im Rahmen des „Steueränderungsgesetzes 2015“ nichts zu bedenken.
Nachfolgend findet ihr die Publikation der EKD zum Download. Die relevanten Passagen für die Freizeitenarbeit (Seite 40, 45, 56) sind in gelb markiert!
Zum Hintergrund:
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde der bisher für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand maßgebende § 2 Abs.3 Umsatzsteuergesetz (UStG) gestrichen und durch den neuen § 2b UStG ersetzt. Hiermit verbunden ist eine weitreichende Veränderung in der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von denen auch alle kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts betroffen sind. Der neue § 2b UStG gilt seit dem 01. Januar 2017. Seitdem gilt auf der Grundlage des neuen § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung, die es den Betroffenen ermöglicht, die bisherige Rechtslage während eines Fünf-Jahres-Zeitraums (bis 31.12.2020) fortzuführen. Ab dem 01.01.2021 gilt dann unweigerlich das neue Umsatzsteuergesetz.
Nachträgliche Anmerkung: Aktuell ist der Start terminiert auf den 01.01.2027.
Versicherungen
Freizeit-Versicherungen
In aller Kürze wollen wir euch hier einen Überblick zum Thema „Versicherungen bei Kinder- und Jugendfreizeiten“ geben.
In unserer Landeskirche bestehen sog. Sammelversicherungsverträge mit der Ecclesia. Durch diese Sammelversicherungsverträge sind insbesondere die Bereiche Haftpflicht und Unfall abgedeckt. Die Prämien für diese Sammelversicherungsverträge trägt die Landeskirche.
Darüber hinaus gibt es sog. Rahmenverträge. Hier sind Versicherungsbedingungen und Prämien ausgehandelt worden, die im Allgemeinen den einzelnen kirchlichen Gliederungen (Kirchenkreise, Gemeinden etc.) Vorteile bieten und an denen partizipiert werden kann.
Als Letztes gibt es noch Individualverträge, die Risiken abdecken, die nicht durch Sammelversicherungsverträge oder Rahmenverträge abgesichert sind. Dieser Versicherungsschutz muss individuell abgeschlossen werden.
Über alle 3 Arten der Verträge geben die unten aufgeführten Materialien und Downloads Aufschluss.
Da in unserer Landeskirche jeder Kirchenkreis, jede Gemeinde und jeder Verband in unterschiedlichem Umfang Rahmenverträge (z. T. auch mit unterschiedlichen Versicherungsunternehmen/ Dienstleistern) abgeschlossen hat, hilft die folgende Übersicht der Orientierung, ersetzt aber nicht eine Prüfung im konkreten Einzelfall!
Daher unser Rat:
1. Erkundigt euch bei eurem Träger nach den bestehenden Sammelversicherungsverträgen und Rahmenverträgen und deren Versicherungsumfang.
- In der EKvW besteht im Rahmen des Sammelversicherungsvertrages zur Haftpflicht-Versicherung weltweit Versicherungsschutz für Freizeitmaßnahmen. Für Teilnehmende einer „kirchlichen Reise“ besteht ebenso weltweit Unfall-Versicherungsschutz. Diese sind nicht gesondert zu beantragen.
2. Prüft im Anschluss, welche Risiken für eure konkrete Freizeitmaßnahme zusätzlich versichert werden sollen bzw. welche Versicherungsleistungen ihr euren Teilnehmenden in den Teilnahmebedingungen (s. AGBs §8 Versicherungen) zugesichert habt.
- Kombinierte Haftpflicht-/Unfallversicherung (Bitte bei der Haftpflichtversicherung die Klausel „Deliktunfähigkeit“ beachten bzw. bedenken!)
- Auslandsreise-Kranken-/Notfall-Service-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
- Rechtsschutz-Versicherung
- Bootskasko- und Surfbrettversicherung
- Versicherungsschutz für geliehene Sachen (inkl. Bargeld)
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Dienstreise-Fahrzeugversicherung
- Reisepreissicherung (Wichtig im Zusammenhang mit dem Neuen Reiserecht ab 01.07.2018)
3. Schließt die entsprechenden Versicherungen (z.B. bei der Ecclesia) ab und berücksichtigt die anfallenden Versicherungsgebühren bei eurer Freizeitkalkulation.
Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden sich hier: https://www.ecclesia.com/de/services/ihr-service-portal/formular-download#c6079
Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen
Sammelversicherungsverträge der EKvW mit der Ecclesia
Ecclesia
Versicherungsschutz bei COVID-19
Praxisratgeber Versicherungen
EKD-Versicherungsschutz Infobroschüre
Links zu Versicherungsanbietern
Fahrten als ehrenamtliche*r Mitarbeitende*r mit dem privaten PKW und Mitnahme von Kindern/ Jugendlichen
Oftmals bekommen wir die Frage gestellt: Wenn ich als Ehrenamtliche*r mit meinem privaten PKW Fahrten im Rahmen meines Ehrenamtes mache, bin ich dann versichert? Und wenn ja, was umfasst der Versicherungsschutz? Und sind auch Kinder/ Jugendliche versichert, wenn ich sie in meinem privaten PKW mitnehme, z.B. bei der Fahrt ins Kino?
Das nachfolgende Dokument der Ecclesia gibt ausführlich Antwort auf diese Fragen.
Übrigens: Wenn Eltern Kinder/ Jugendliche in ihrem privaten PKW z.B. zum Zeltplatz fahren und wieder abholen, gelten Eltern versicherungstechnisch als „ehrenamtliche Mitarbeitende“ und fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
Jugendschutz
Die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in der Kinder- und Jugendarbeit
Das Jugendschutzgesetz ist bei allen Aktivitäten von Trägern der Jugendarbeit, seien es regelmäßige Gruppenstunden, Freizeiten ins In- und Ausland, Kinobesuche, Partys und Konzerte ein treuer Begleiter. Das folgende Handout von RA Obermeier gibt Aufschluss darüber, was haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende bei der Umsetzung zu bedenken haben …
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde mit Wirkung zum 1. April 2003 neu gefasst (die Neufassung wurde im Juli 2002, drei Monate nach dem Amoklauf von Erfurt, verabschiedet), gleichzeitig trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft
Im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Jugendliche sind Personen, die 14 Jahre oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
Das Jugendschutzgesetz ist erhältlich beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de.
Viele Informationen und hilfreiche Publikationen sind auch zu finden bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.
Jugendschutz im Ausland
Kinder- und Jugendschutz auf Ferienfreizeiten im Ausland
Andere Länder – andere Sitten? Welches Gesetzt gilt im Ausland?
Hier erhaltet ihr einen Kurzüberblick zum Thema Jugendschutz im Ausland:
Hilfreiche Informationen zu den Jugendschutzbestimmungen der einzelnen Ferienländer gibt es übersichtlich auf der Seite der BAJ >>>
Nutzungsbedingungen kurzgefasst: Dein Vertrag mit WhatsApp, Instagram, Facebook, TikTok

Die Nutzung der SocialMedia-Dienst ist für Kinder und Jugendliche alltäglich und selbstverständlich geworden. Aber welche Nutzungsbedingungen geht man eigentlich beim Gebrauch ein? Was sollte ich bedenken? Wie sieht es mit dem Schutz meiner persönlichen Daten aus?
Handysektor fasst in der Reihe „Nutzungsbedingungen kurzgefasst“ die wichtigsten Punkte übersichtlich und leicht verständlich zusammen.
Sexualisierte Gewalt
Alle aktuellen Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt auf KInder- und Jugendfreizeiten/ Reisen und dem Bundeskinderschutzgesetz bzw. dem neuen Kinderschutzgesetz-NRW findet ihr auf der Unterseite Sexualisierte Gewalt.
Allgemeine Informationen zum Thema Prävention sex. Gewalt und zu sexueller Bildung findet ihr auf der Homepage des Amtes für Jugendarbeit der EKvW.
Hilfreiche Materialien

Der Landesverband donum vitae NRW e.V. bietet mit seiner neuen Microsite „Sex und Recht – Dinge die du wissen solltest…“ Jugendlichen und Heranwachsenden ein Informationsportal rund um Sexualität, klärt Begrifflichkeiten und gesetzliche Regelungen. Auch für Eltern, Lehrkräfte oder Fachkräfte gibt die Seite vielfältige Informationen.
Sexualisierte Gewalt
Materialien zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt
Wir haben hier einige Matreialien für euch rund um das Thema „Kindesschutz/ Sexualisierte Gewalt“ zusammen gestellt. Viele Materialien stehen zum Download bereit. Darüber hinaus können gedruckte Exemplare in unserem Material-Shop bestellt werden.
Dein Recht auf Beratung

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat geregelt, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung auch ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten haben, ohne dass eine Not- oder Konfliktlage die Beratung erforderlich macht (§8 Abs.3 SGB VIII). Vielen Kindern und Jugendlichen ist dieses Recht nicht bewusst.
Der Flyer informiert Kinder und Jugendliche darüber. Er ist bewusst in einfacher Sprache geschrieben und mit MetaCom-Symbolen gestaltet, sodass er leicht verstanden wird – auch von Kindern, die nicht lesen können.
Hier der Link zum Material: https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/materialien/sammlung/dein-recht-auf-beratung/
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der EKvW
Die Synode hat im November 2020 folgendes Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) beschlossen. Dies ist ausnahmlos ab sofort gültig und in allen Untergliederungen der EKvW umzusetzen. Wir werden an dieser Stelle fortlaufend weitere hilfreiche Materialien zur Umsetzung im Rahmen der Arbeit mit Kindern und der Jugendarbeit veröffentlichen. Seit dem 01.04.2021 ist die Ausführungsverordnung zum Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (AVO KGSsG) inkraft und regelt nähere Inhalte für die Umsetzung des Kirchengesetzes. Seit dem 01.08.2022 gilt die erste Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung. Hier geht es im Wesentlichen um die neu eingerichtete Fachstelle Prävention und Intervention der EKvW.
NEU: Das verbindliche juenger-Schulungskonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) schreibt einen verbindlichen und einheitlichen Standard in der qualifizierten Ausbildung von beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in allen Bereichen kirchlichen Lebens fest. Das neue dreistufige juenger-Schulungskonzept für den Bereich der Jugendarbeit soll diesen Anforderungen Rechnung tragen. Das Konzept findet in der Schulungsarbeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise zum Themenfeld sexualisierte Gewalt und sexuelle Bildung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlich Anwendung.
Selbstverpflichtungserklärung der Ev. Jugend von Westfalen

Die Selbstverpflichtungserklärung der Ev. Jugend von Westfalen zur Prävention sexualisierter Gewalt (herausgegeben von der Jugendkammer) steht hier zum Download für euch bereit.
Erweitertes Führungszeugnis
Nachfolgend findet ihr ein Musteranschreiben zur Vorlage bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses samt Hinweis auf die Gebührenbefreiung bei ehrenamtlich Mitarbeitenden. Desweiteren findet ihr eine Hilfe zur Dokumentation der Einsichtnahme.
Für Mitarbeitende, die bei verschiedenen Stellen (z.B. in der Gemeinde und im Kirchenkreis oder beim Verband) ein erw. Führungszeugnis vorlegen müssen, gibt es auch die Möglichkeit, die Daten von Einsichtnahmestelle zu Einsichtnahmestelle intern weiterzugeben. Hierzu nachfolgend ebenfalls ein Formular.
LEICHTE SPRACHE – Wie können Kinder und Jugendliche vor sex. Gewalt geschützt werden
Schieb den Gedanken nicht weg! Die Broschüre enthält Hinweise zum Thema „Wie können Kinder und Jugendliche vor sex. Gewalt geschützt werden“ in Leichter Sprache.
Ermutigen – Begleiten – Schützen
Die Arbeitshilfe Ermutigen – Begleiten – Schützen steht hier zum Download bereit.
Die gedruckte Version kann kostenfrei in unserem Shop bestellt werden (gegen Versandgebühr)
Ermutigen-Begleiten-Schuetzen_neu-09.2020.pdfPDF | 51 MB
Verhaltensregeln für einen grenzachtenden Umgang auf Kinder- und Jugendfreizeiten
Checkheft Prävention auf Freizeiten der Nordkirche/

Checkheft_Praevention_Freizeiten_Nordkirche-aej
Checkliste Ferienfreizeiten der Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern

Merkblatt für Freizeiten des BJR/ Fachstelle Prätect

Unterstützungstools für die Erstellung von Schutzkonzepten
Schutz im digitalen Raum – Tatort Internet

Arbeitshilfe_Digitale-Aspekte-in-Schutzkonzepten
Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“
Hier gibt es Materialien der Kampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
Bundeskinderschutzgesetz im Wortlaut
Synopse zu den Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG
DIJuF-Synopse_Gesetz-zur-Staerkung-von-Kindern-und-Jugendlichen_28.06.2017-1
Erklärfilm für Fachkräfte: Über die Rolle und Aufgabe der sogenannten „Insoweit erfahrenen Fachkraft“
Der Landkreis Görlitz, hat einen knapp dreiminütigen Erklärfilm über die Rolle und Aufgabe der sogenannten „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ produziert.
Dieser Erklärfilm richtet sich gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) an alle diejenigen Fachkräfte, die beruflich mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten. Die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ berät ebendiese Fachkräfte vor Ort bezüglich der Einschätzung der Gefährdung und unter Anonymisierung der Sozialdaten.
Der Film kann ausdrücklich zum Beispiel für interne Belehrungen sowie für Schulungen zum Schutzauftrag genutzt werden.
Quelle: Soziales Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz Mitte – Netzwerke Frühe Hilfen
Sexuelle Bildung
Materialien zum Thema sex. Bildung im Rahmen der Freizeitenarbeit

Vor knapp anderthalb Jahren haben wir uns auf den Weg gemacht, um Antworten auf die drängenden Fragen zu finden, die viele in der Evangelischen Jugend bewegen: „Darf ich mit Kindern und Jugendlichen sexualpädagogisch arbeiten?“ und „Wie gestalten wir die Zimmerverteilung auf Freizeiten, um der geschlechtlichen Vielfalt gerecht zu werden?“. Heute freuen wir uns verkünden zu können: Unsere zweiteilige Orientierungshilfe „Schluss mit den Mythen!“ und „Die Sexualität fährt mit…“ ist da!
Die praxisorientierte Handreichung liefert Fachkräften, Ehrenamtlichen und Leitungskräften in der Offenen und verbandlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch viele pädagogische Handlungsempfehlungen und Anregungen, wie Sexuelle Bildung in die Angebote für Kinder und Jugendliche integriert werden kann. Die Orientierungshilfe spannt einen Bogen von der Prävention sexualisierter Gewalt bis hin zur Förderung und Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie jungen Menschen einen sichereren Raum geboten werden kann, in dem sie ihre eigene (geschlechtliche) Identität und Sexualität selbstbestimmt entdecken und leben können. Auch der Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt bei der Zimmereinteilung auf Freizeiten wird ausführlich beleuchtet.
Gedruckte Exemplare können kostenlos (gegen Versandgebühren) über folgenden Link in unserem Onlineshop bestellt werden.
Krisenmanagement
Krisen- und Notfallmanagement auf Freizeiten
„Und bis wir uns wieder sehen, möge Gott seine schützende Hand über dir halten.“
In der Evangelischen Jugend in Westfalen werden im Laufe des Jahres weit über 500 Freizeitmaßnahmen durchgeführt.
Alleiniges Vertrauen auf Gottes Segen und Zusage – reicht das?
Was tun bei plötzlichen Krisen oder unvorhersehbaren Unfällen?
Um in solch speziellen Außnahmesituationen sowohl als Freizeitteam als auch Veranstalter verantwortungsvoll handeln zu können, ist eine gute Vorbereitung und das Erstellen eines Notfallplans für Krisensituationen unerläßlich.
Vorbereitet sein auf das, was hoffentlich nie eintritt!
Das Amt für Jugendarbeit hat aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren mit Krisen und deren Bewältigung mehrere Dokumente zusammen gestellt, die notwendige Informationen und eine Übersicht über Abläufe vermitteln sollen, damit ein schnelles und konstruktives Handeln im Notfall gewährleistet ist.
Die Materialien umfassen insgesamt 4 Dokumente:
- Allgemeines Anschreiben
- Checkliste zur Vorbereitung der Freizeit (Ski und Kanu gesondert)
Checkliste_zur_Vorbereitung_der_Freizeit_03-2018 Checkliste_zur_Vorbereitung_der_Freizeit_Kanu_03-2018
Checkliste_zur_Vorbereitung_der_Freizeit_Kanu_03-2018
Checkliste_zur_Vorbereitung_der_Freizeit_Ski_01-2019 - Notfallmappe für das Freizeitteam am Krisenort (Vollständige Kopie für denTräger am Heimatort)
Notfallmappe_fuer_das_Freizeitteam_am_Krisenort_3-2018
Notfallmappe_fuer_das_Freizeitteam_am_Krisenort_3-2018
Vorlage_Notfallkarte_Mitarbeitende_05.2023 - Personenbogen
Personenbogen_Gesundheitsfuersorge_Sorgeberechtigte_03-2022
Personenbogen_Gesundheitsfuersorge_Volljaehrige_03-2022
Personenbogen_Gesundheitsfuersorge_mit-Behinderung-Betreuung_Sorgeberechtigte_03-2022Leichte Sprache: Formular Gesundheitsfürsorge für Menschen mit Behinderung und/oder gesetzlicher Betreuer
Fragebogen_Gesundheitsfuersorge_11-2016_Ausland_leichte-Sprache_Sorgeberechtigte
Fragebogen_Gesundheitsfuersorge_11-2016_Inland_leichte-Sprache_Sorgeberechtigte
Fragebogen_Gesundheitsfuersorge_11-2016_Ausland_leichte-Sprache_Volljaehrige - Verwendete Schriften: fonts
In der Hoffnung, dass all diese Materialien nicht zum Einsatz kommen müssen, wünschen wir allen gesegnete und behütete Freizeiten!
Weiterführende Literatur

ADLER, T., IGL, A. u.a. (Hrsg.) (2009): Kompass Notfallmanagement – Und wenn es doch passiert. 1. Aufl. Düsseldorf: Verlag Haus Altenberg GmbH.
Bestellung über:
Jugendhaus Düsseldorf
http://www.jhdshop.de/
ISBN 978-3-7761-0245-1

HEIDRICH, V. und LENKEIT, B. (Hrsg.) (2015): Notfallmanagement – Ein Praxishandbuch für Schüler- und Jugendgruppen. 1. Aufl. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG
ISBN 978-3-525-70176-8
Bildrechte
Aktualisierte Veröffentlichungsgenehmigung für Bild und Ton mit Datenschutzhinweisen gemäß DSG-EKD
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte

Aber woher nehmen und nicht stehlen und ohne gegen gültiges Recht verstoßen?
Seit 2014 wird in der Kinder- und Jugendarbeit der Ev. Jugend von Westfalen überwiegend das gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) und der Unterstützung eines Fachanwaltes entwicklete „Einwilligungsformular zur Verwendung/ Veröffentlichung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen“ benutzt.
NEU: Ab sofort gibt es das Formular in einer aktualisierten und um die Anforderungen des Datenschutzes ergänzten Version!
Das Inkrafttreten des Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) am 24. Mai 2018 machte eine Überarbeitung hinsichtlich der Datenschutzhinweise notwendig. Ansonsten hat sich inhaltlich nichts zur vorherigen Version verändert. Auf zwei Seiten gibt es nun das Formular, das die Belange der Jugendarbeit sinnvoll, praxistauglich und realistisch aufgreift und abdeckt.
Formular_Einverstaendniserklaerung_Bildrechte_DSG-EKD_02-2024
WORD-Version
Version in Leichter Sprache:
Formular_Einverstaendniserklaerung_Bildrechte_inklusiv_DSG-EKD_02-2024
Weitere Sprachversionen:
Formular_Einverstaendniserklaerung_Bildrechte_DSG-EKD_englisch_02-2024
Formular_Einverstaendniserklaerung_Bildrechte_DSG-EKD_englisch_02-2024
Formular für Fotografen:
Solltet ihr die Fotos nicht gerade selber machen, sondern jemanden beauftragen die Fotos für euch zu machen, dann denkt bitte daran, dass auch diese Person euch die Rechte übertragen muss. Für solche Fälle legen wir euch das folgende Formular ans Herz.
Formular_Fotorechteeinraeumung_DSG-EKD_03-2020
Handout mit Hintergrundwissen:
Wer tatsächlich noch mehr wissen möchte – auch kein Problem: Auf 4 Seiten ist zusammengefasst, wie die Rechtslage aussieht und was das für uns in der Jugendarbeit bedeutet. Paragraphen inklusive. Das Papier „Bitte recht freundlich!“ gibt also weiteres Hintergrundwissen.
Leitfaden_Veroeffentlichung_von_Bildern_12-2014
juengerMANAGER

Urlaub leicht gemacht – der juengerMANAGER

Ein echter Service für Veranstalter von Freizeiten
Der juengerMANAGER steht ab sofort allen Untergliederungen der Ev. Jugend von Westfalen (Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Verbände) zur Verfügung, um mit Hilfe des Online-Tools ihre Ferienfreizeiten zeitsparend, komfortabel und nutzerfreundlich abzuwickeln. Von Unterstützung bei Rechtstexten bis hin zur Möglichkeit die eigenen Freizeiten auf der eigenen Homepage inkl. Online-Anmeldefunktion einzubetten.
Es war einmal …
Kinder und Jugendliche, die auf der Suche nach einer für sie attraktiven und passenden Kinder- oder Jugendfreizeit waren, wenn sie sich nicht direkt über ihre Gemeinde anmelden, mussten sich bisher mühsam die Angebote von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden auf einer Vielzahl von unterschiedlichen Homepages, aus Freizeitkatalogen und Gemeindebriefen oder sozialen Medien etc. zusammensuchen. Dasselbe galt für Eltern, die ihren Kindern diese Erfahrung ermöglichen wollten.
Jetzt wird es einfacher
Ganz konkret bedeuten die Neuerungen darüber hinaus, dass sich die vielfältigen Reiseangebote über eine umfangreiche Such- und Filterfunktion nach verschieden Alterskategorien (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene, Familien), nach Reisedatum, Zielort bzw. Zielland, Alter der Teilnehmenden, Veranstalter etc. filtern lassen. Dies führt zu einem schnellen passgenauen Ergebnis. Jede*r Nutzer*in erhält eine individuelle Ergebnisliste. Diese kann mit Freunden*innen über verschieden Socialmedia-Kanäle direkt geteilt werden. Wenn die Entscheidung für die Teilnahme an einer Freizeit gefallen ist, ist direkt eine Online-Anmeldung möglich.
Alle weiteren Features findet Ihr übersichtlich dargestellt in der nachfolgenden Info-Broschüre.
Nachfolgend ein paar Beispiele, wie eure Freizeit-Ausschreibung ab morgen schon aussehen könnte …
Beispiel für einen iFrame der Jugendfreizeiten anzeigt

juengerREISEN

juenger-REISEN – Die Freizeitmarke der Ev. Jugend von Westfalen

Die Onlineplattform www.juenger-reisen.de hat eine vermehrte und gezieltere Öffentlichkeitsarbeit und die zentrale Vermarktung der Freizeitangebote der Evangelischen Jugend von Westfalen unter der einheitlichen und wiedererkennbaren Marke „juenger-REISEN“ zum Ziel. Der neue Imagefilm ist ein weiterer Baustein auf diesem Weg.
Grafiken – Logo – Druckdateien zur Marke juenger-REISEN
Hier findet ihr einzelne Grafikelemente rund um das Thema „Freizeit“ in verschiedenen Datei- und Farbformaten (*jpeg, *png, *eps, rgb, cmyk etc.) zu eurer freien Verwendung. Viel Spaß damit!
Logo CMYK, jpeg, pdf:
juengerREISEN Merchandising
Merchandisingartikel zur Marke juenger-REISEN
Folgende Merchandisingartikel für eure Freizeiten stehen zur Verfügung.
Bitte bei Interesse in unserem Shop bestellen!
Koffergurte
Kofferanhänger
Sonnen-Strohhut
Sonnenbrille (UV Schutz 400)
Sonnencreme (LSF 30)
Luthers Morgen- und Abendsegen
Postkartensets (je 5 Motive, wie ein Block geleimt)
Elterninfo
Infoflyer über Freizeiten für Eltern und Sorgeberechtigte

Was sind eigentlich evangelische Freizeiten?
- Kann jede/ jeder dort mitfahren?
- Warum bietet die Ev. Jugend von Westfalen überhaupt Kinder- und Jugendfreizeiten an?
- Kann ich mein Kind guten Gewissens auf eine Freizeit schicken?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet der neue Info-Flyer, den der Arbeitskreis Freizeiten veröffentlicht hat. Zielgruppe des Flyers sind Eltern und Sorgeberechtigte, die überlegen, ob sie ihre Tochter/ ihren Sohn zu einer Freizeit anmelden sollen und sich unsicher sind, was sie dort eigentlich erwartet.
Der Info-Flyer steht unten in Word- und PDF-Versionen sowohl im DIN A4 als auch DIN A5 Format für eure Nutzung zur Verfügung.
Das Word-Dokument eignet sich besonders, wenn ihr die Texte evtl. noch verändern und anpassen wollt. Solltet ihr weiteren Text hinzufügen und somit weitere Seiten benötigen – auch kein Problem. Für diesen Fall stehen zusätzliche Hintergrundgrafiken zur Verfügung, die ihr in das Word-Dokument einfach einfügen könnt. Auf Seite 5 könnt ihr eure Kontaktdaten und euer Logo einfügen.
Die verwendeten Schriften (Arial Narrow, HandVetica) stehen am Ende ebenso zum Download bereit.
Natürlich könnt ihr auch einfach den reinen Text benutzen und ihn komplett oder in Auszügen in euren Freizeitkatalog übernehmen.
Word- und PDF-Version in DIN A4
Flyer_Elterninfo_juenger-reisen_A4_09-2019
Flyer_Elterninfo_juenger-reisen_A4_09-2019
PDF-Druckdatei DIN A5 Zickzackfalz
Zusätzliche Hintergrundgrafiken zur Erweiterung



Inklusion
Inklusives Kinder- und Jugendreisen
Evangelische Kinder- Jugendarbeit kann nur eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit sein. Weil Gottes Schöpfung bunt und vielfältig ist und seine Liebe alle Menschen einschließt, gilt diese Einladung auch für die Kinder- und Jugendarbeit: Alle sollen dazugehören können. Das gilt für Menschen mit Behinderungserfahrung gleichermaßen wie für Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen oder Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen. Die evangelische Kinder- und Jugendarbeit bietet hervorragende Möglichkeiten für inklusive Erfahrungen.
Geht doch! Wertvolle Tipps für eine inklusive Freizeitenarbeit

Die neu erschienene Broschüre „Geht doch! Wertvolle Tipps für eine inklusive Freizeitenarbeit“ enthält spannende Hinweise und kreative Ideen für die Planung und Umsetzung von inklusiven Freizeiten, damit alle dazugehören können. Sie richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Jugendarbeit vor Ort und kann hier als PDF-Version heruntergeladen werden.
Geht-doch_Wertvolle-Tipps-fuer-eine-inklusive-Freizeitenarbeit_09.2020

Im Verlauf der Planung einer inklusiven Freizeit stellt sich irgendwann die Frage, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Jugendliche mit Behinderungen als potentielle Teilnehmenden zu interessieren und zu erreichen. Eine zielgruppenspezifische Ansprache ist ein wesentlicher Aspekt. Die nachstehende Publikation des Bundesforums gibt hierbei Hilfestellung.
Handreichung_Zielgruppenansprache-mit-Leichter_Sprache
Barrierefreie Reisebusse

Das Recht auf Mobilität hat viele Dimensionen und spielt für jeden Einzelnen der Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle. In der nachfolgenden Broschüre findet ihr für die Planung eurer inklusiven Kinder- und/oder Jugendfreizeit Busunternehmen, die sich auf Barrierefreiheit spezialisiert haben. Weitere Infos unter https://www.bdo.org/
bdo-Verzeichnis-barrierefreie-Reisebusse-2024
Ansprechpersonen

Kirsten Kampmann
Amt für Jugendarbeit der EKvW
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Telefon 0 23 04 – 755 – 184
Fax 0 23 04 – 755 – 248
Mail: kirsten.kampmann@afj-ekvw.de

Diakon Thorsten Schlüter
Amt für Jugendarbeit der EKvW
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Telefon 0 23 04 – 755 – 281
Mobil 0177 / 3292427
Fax 0 23 04 – 755 – 248
Mail: thorsten.schlueter@afj-ekvw.de
i-EVAL Freizeiten

Die Online-Plattform i-EVAL-Freizeiten erleichtert die eigenständige Evaluation von Kinder- und Jugendfreizeiten bzw. Reisen und bietet eine gut handhabbare, mobile, zugleich zuverlässige und aussagekräftige Möglichkeit der selbstständigen Evaluation.
Veranstaltern von Freizeiten und Reisen steht damit ein Instrument zur Verfügung, welches bei geringem Zeit- und Arbeitsaufwand möglichst großen Erkenntnisgewinn bringt.
Die Plattform enthält Fragebögen mit wissenschaftlich entwickelten Items zu allen relevanten Aspekten einer Kinder oder Jugendfreizeit bzw. Reise.
Durch dieses gewisse Maß an Standardisierung werden Vergleiche mit anderen Trägern ermöglicht.
Die Fragebögen (Kurz- und Langversion) können den individuellen Bedarfen jedoch angepasst werden.
Neben dem Ausdruck von klassischen Papier-Fragebögen und deren einfacher Erfassung in i-EVAL ist erstmalig auch eine komplett digitale Online-Befragung möglich.
Die Frage-Items werden von Teilnehmenden und Mitarbeitenden direkt auf dem Smartphone, am PC oder jedem anderen internetfähigen Gerät ausgefüllt.
Die Ergebnisse können direkt nach dem Ende der Befragung in Form von Tabellen und Grafiken ausgewertet und in verschiedenen Dateiformaten exportiert werden.
Veranstalter oder Träger, die mehrere Kinder- oder Jugendfreizeiten bzw. Reisen durchführen, können die Ergebnisse mehrerer Maßnahmen gemeinsam auswerten und damit beispielsweise Jahresvergleiche erstellen.
Info-Flyer i_EVAL Freizeiten
Evaluationsdaten pädagogisch nutzen
Relaunch von i-EVAL-Freizeiten im Juni 2021
Seit Juni 2021 gibt es das Online-Tool i-EVAL-Freizeiten in einer völlig neu programmierten Version mit neuen Features und einer noch bedutzerfreundlicheren Bedienung !!!
Eines der neuen Features: Man kann aus den Standardfragebögen (Kurz- und Langversion) nun auch bis zu 10 Fragen löschen!
Hier könnt ihr euch die Fragebögen der Ev. Jugend von Westfalen für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende (Version aus dem Jahr 2022) vorab mal ansehen.
Die folgenden Fragebögen dienen nur der ANSICHT! Bitte nicht einfach ausdrucken und zur Evaluation benutzen! Wie man mit i-EVAL-Freizeiten erfolgreich evaluiert, steht in der „10-Schritte-Anleitung“ !!!
Bisher erhobene Daten (bis 05.2021)
Veranstalter von Freizeiten, die bereits in den vergangenen Jahren das Tool erfolgreich genutzt haben, müssen sich ab Juni 2021 bedingt durch den Relaunch auf www.i-eval-freizeiten.de einen neuen Account anlegen. Die alten Zugangsdaten konnten leider aus Datenschutzgründen nicht einfach übernommen werden.
Aber keine Sorge, eure bisher erhobenen Daten und Statistiken sind nicht verloren gegangen. Unter www.archiv.i-eval-freizeiten.de könnt ihr mit eurem bestehenden („alten“) Account alle Daten wie bisher einsehen.
Wir empfehlen allen User*innen die bis Mai 2021 erhobenen Daten herunterzuladen und auf dem eigenen Computer zu sichern, wenn man in Zukunft damit arbeiten möchte. Auf dem neuen i-EVAL-Freizeiten werden Sie nicht verfügbar sein und können dort auch nicht eingespeist oder hochgeladen werden. Um zukünftig beispielsweise eine Gesamtauswertung aller Evaluationen vornehmen zu können, kann vor allem die CSV-Datei mit den Roh-Daten dienlich sein, da diese sich beispielsweise in Excel oder in Statistik-Programmen mit den CSV-Daten aus dem neuen i-EVAL-Freizeiten kombinieren lassen wird. Wir empfehlen daher, besonders die CSV-Dateien aller bisherigen Evaluationen oder kombinierten Ergebnisse zu sichern. Hier eine ausführliche Anleitung dazu >>> i-EVAL-Freizeiten_Anleitung_zur_Sicherung_von_Daten
Anleitung in 10 Schritten zur erfolgreichen Evaluation in der Ev. Jugend von Westfalen:
10_Schritte_zur_NRW-Evaluation_2022
Fragebögen für Teilnehmende
Fragebogen_Jugendfreizeit-Ausland_Teilnehmende_AEJ-NRW_2022
Fragebogen_Jugendfreizeit-Inland_Teilnehmende_AEJ-NRW_2022
Fragebogen_Kinderfreizeit_Teilnehmende_AEJ-NRW_2022
Fragebögen für Mitarbeitende
Fragebogen_Jugendfreizeit-Ausland_Mitarbeitende_AEJ-NRW_2022
Fragebogen_Jugendfreizeit-Inland_Mitarbeitende_AEJ-NRW_2022
Fragebogen_Kinderfreizeit_Mitarbeitende_AEJ-NRW_2022
Anleitung Gastzugang einrichten (zur Eingabe von Fragebögen)
Gastzugang_erstellen_zur_Eingabe_der_Frageboegen
Ergebnisse auswerten
Ergebnisse_auswerten_NRW-Evaluation_2022
Zusatzfragen im Zusammenhang mit Covid-19/ Corona
Zusatzfragen-i-EVAL-Freizeiten_waehrend-der-Pandemie
Zusatzfragen Nachhaltigkeit – juengerREISEN goes green
Frageitems_Nachhaltigkeit_2022
Panelstudie
Neues Feature bei i-EVAL-Freizeiten – Bundesweite Vergleichsdaten
Im Jahr 2019 wurde die Panelstudie zu Kinder- und Jugendfreizeiten gestartet. Die Idee der Panelstudie besteht darin, erstmals für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine kontinuierliche, auf Repräsentativität abzielende Datenbasis für dieses Arbeitsfeld zu schaffen. Nun liegt erstmalig ein Gesamtdatenbericht für die Jahre 2019 – 2024 vor. Diese zusammengeführten Daten wurden in das Tool i-EVAL-Freizeiten integriert und dienen nun als Vergleichsgrundlage für Freizeiten.
Was macht eine „gute“ Freizeit aus?
Auf diese Frage gibt es sicherlich nicht die eine Antwort. Je nachdem welche Ziele sich ein Träger/Veranstalter bzw. ein Freizeitteam setzt, fällt die Antwort möglicherweise unterschiedlich aus. Das jeweilige Zielprofil ist also der Referenzrahmen für die Einschätzung der Teilnehmenden-Rückmeldungen. Es gilt der Grundsatz aus dem Forschungsverbund Freizeitenevaluation „Eine gute Freizeit ist diejenige, die ihre selbst gesteckten Ziele erreicht.“
Die Vergleichsdaten der Panelstudie dienen also ausdrücklich nicht dem Benchmarking im Sinne eines Maßstabs, können aber eine Orientierung geben und zu tiefergehenden Analysen der eigenen Ergebnisse animieren.
Probiert das neue Feature einfach mal aus!
Ihr findet die Funktion im Bereich „Ergebnisse“ unter „Vergleich mit Durchschnittswerten“.


Panelstudie
Neues Feature bei i-EVAL-Freizeiten – Bundesweite Vergleichsdaten
Im Jahr 2019 wurde die Panelstudie zu Kinder- und Jugendfreizeiten gestartet. Die Idee der Panelstudie besteht darin, erstmals für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine kontinuierliche, auf Repräsentativität abzielende Datenbasis für dieses Arbeitsfeld zu schaffen. Nun liegt erstmalig ein Gesamtdatenbericht für die Jahre 2019 – 2024 vor. Diese zusammengeführten Daten wurden in das Tool i-EVAL-Freizeiten integriert und dienen nun als Vergleichsgrundlage für Freizeiten.
Was macht eine „gute“ Freizeit aus?
Auf diese Frage gibt es sicherlich nicht die eine Antwort. Je nachdem welche Ziele sich ein Träger/Veranstalter bzw. ein Freizeitteam setzt, fällt die Antwort möglicherweise unterschiedlich aus. Das jeweilige Zielprofil ist also der Referenzrahmen für die Einschätzung der Teilnehmenden-Rückmeldungen. Es gilt der Grundsatz aus dem Forschungsverbund Freizeitenevaluation „Eine gute Freizeit ist diejenige, die ihre selbst gesteckten Ziele erreicht.“
Die Vergleichsdaten der Panelstudie dienen also ausdrücklich nicht dem Benchmarking im Sinne eines Maßstabs, können aber eine Orientierung geben und zu tiefergehenden Analysen der eigenen Ergebnisse animieren.
Probiert das neue Feature einfach mal aus!
Ihr findet die Funktion im Bereich „Ergebnisse“ unter „Vergleich mit Durchschnittswerten“.


i-EVAL Panelstudie
Neues Feature bei i-EVAL-Freizeiten – Bundesweite Vergleichsdaten
Im Jahr 2019 wurde die Panelstudie zu Kinder- und Jugendfreizeiten gestartet. Die Idee der Panelstudie besteht darin, erstmals für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine kontinuierliche, auf Repräsentativität abzielende Datenbasis für dieses Arbeitsfeld zu schaffen. Nun liegt erstmalig ein Gesamtdatenbericht für die Jahre 2019 – 2024 vor. Diese zusammengeführten Daten wurden in das Tool i-EVAL-Freizeiten integriert und dienen nun als Vergleichsgrundlage für Freizeiten.
Was macht eine „gute“ Freizeit aus?
Auf diese Frage gibt es sicherlich nicht die eine Antwort. Je nachdem welche Ziele sich ein Träger/Veranstalter bzw. ein Freizeitteam setzt, fällt die Antwort möglicherweise unterschiedlich aus. Das jeweilige Zielprofil ist also der Referenzrahmen für die Einschätzung der Teilnehmenden-Rückmeldungen. Es gilt der Grundsatz aus dem Forschungsverbund Freizeitenevaluation „Eine gute Freizeit ist diejenige, die ihre selbst gesteckten Ziele erreicht.“
Die Vergleichsdaten der Panelstudie dienen also ausdrücklich nicht dem Benchmarking im Sinne eines Maßstabs, können aber eine Orientierung geben und zu tiefergehenden Analysen der eigenen Ergebnisse animieren.
Probiert das neue Feature einfach mal aus!
Ihr findet die Funktion im Bereich „Ergebnisse“ unter „Vergleich mit Durchschnittswerten“.


i-EVAL Tutorials
Videotutorials zu i-EVAL-Freizeiten
i-EVAL-Freizeiten wurde im Juni 2021 völlig neu programmiert und mit neuen Funktionen ausgestattet. Der Info-Clip zeigt bereits das überarbeitete Tool und die neuen Features! Die nachfolgenden Videotutorials beziehen sich noch auf das „alte“ Syystem und werden in den kommenden Monaten nach und nach aktualisiert bzw. neu erstellt. Die Videotutorials zeigen dir sämtliche Funktionen von i-EVAL-Freizeiten, der Online-Plattform für die Evaluation von Kinder- und Jugendfreizeiten bzw. Jugendreisen.
Tutorial 1 (altes System bis 05.2021)
- Registrierung als Benutzer und Anlegen eines Accounts
- Verwalten deiner Account-Daten und Passwort erstellen
- Registrierung als Dachorganisation
Tutorial 2 (altes System bis 05.2021)
Tutorial 3 (altes System bis 05.2021)
- Weitere Fragen in den Standardfragebogen einfügen
- 1. Zusatzfragen als Block über eine Checkbox hinzufügen (Ausland, Inklusion, Religon)
- 2. Individuelle Fragen im Teilnehmendenfragebogen (keine gemeinsame Auswertung)
- 3. Individuelle Fragen im Mitarbeitendenfragebogen (keine gemeinsame Auswertung)
- Wissenschaftlich getestete Zusatzitems aus dem Itempool
- Korrespondierende Fragen im Teilnehmenden- und Mitarbeitendenfragebogen
Tutorial 4 (altes System bis 05.2021)
- Generieren von Papierfragebögen
- Verschiedene Möglichkeiten Zugangscodes zu generieren und zu verteilen
- Zugang zur Befragung über den Mastercode
- Zugang zur Befragung über einen QR-Code
Tutorial 5 (altes System bis 05.2021)
- Als Teilnehmende/r an der Befragung online teilnehmen
- mit einem Zugangscode
- mit einer Email-Einladung
- mit einem Mastercode
- über einen QR-Code
- Als Teilnehmende/r an der Befragung mit Papierfragebögen teilnehmen

Tutorial 7 (altes System bis 05.2021)
Tutorial 9 (altes System bis 05.2021)
- Kombinierte Ergebnisse aus mehreren deiner Freizeiten erstellen
- Als Dachorganisation übergreifende Gesamtauswertungen aus dir zugeordneten Freizeiten erstellen
i-EVAL Ergebnisse Freizeitenevaluation 2012-2022
Zusammenfassung der Ergebnisse der Freizeitenevaluation NRW 2022

„Weil es nicht einfach vom Himmel fällt“ – Argumentationshilfe für Freizeitenarbeit
Mehr als 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fahren in NRW jährlich mit der Evangelischen Jugend auf Freizeiten. Jetzt haben Teilnehmende den Freizeiten in einer wissenschaftlichen Untersuchung der AEJ-NRW erneut Bestnoten verliehen. Erstmals wurden Rückmeldungen der Teilnehmenden zu den Themen „Corona“ und „Nachhaltigkeit“ ausgewertet. Ebenso neu: Die Ergebnisse wurden in Bezug gesetzt zur 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung „Wie hältst du’s mit der Kirche?“.
Die folgende Broschüre fasst die sehenswerten Ergebnisse zusammen. Diese kann gut in Gremien wie Presbyterien, Jugendringen und Jugendhilfeausschüssen verteilt werden, um den Wert von Freizeiten fundiert darzustellen.
Nachfolgend stehen die Ergebnisse für Euch zum Download zur Verfügung.
Gedruckte Exemplare der Broschüre können bestellt werden unter: melanie.obenhaus(at)afj-ekvw.de
Die nächste landesweite Freizeitenevaluation in NRW findet im Sommer 2027 statt!
Zusammenfassung der Ergebnisse der Freizeitenevaluation NRW 2017

„Weil es nicht einfach vom Himmel fällt“ – Argumentationshilfe für Freizeitenarbeit
Mehr als 22.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fahren in NRW jährlich mit der Evangelischen Jugend auf Freizeiten. Jetzt haben Teilnehmende den Freizeiten in einer wissenschaftlichen Untersuchung der AEJ-NRW erneut Bestnoten verliehen. Die folgende Broschüre fasst die sehenswerten Ergebnisse zusammen. Diese kann gut in Gremien wie Presbyterien verteilt werden, um den Wert von Freizeiten fundiert darzustellen.
Nachfolgend stehen die Ergebnisse in verschiedenen Formaten für Euch zum Download zur Verfügung.
Gedruckte Exemplare der Broschüre können in unserem Shop kostenlos (gegen Porto) bestellt werden >>>
Die nächste landesweite Freizeitenevaluation in NRW findet im Sommer 2022 statt!
Broschüre Freizeitenevaluation 2017
Gesamtauswertungsbericht
Wenn Ihr über die obige Auswertung hinaus noch detailliertere Daten der Freizeitenevaluation benötigt, schaut bitte in die nachfolgende Gesamtauswertung.
Anmerkung: Dieser Gesamtauswertungsbericht wurde mit Hilfe des Statistikprogramms SPSS generiert und dient lediglich der vollständigen Abbildung der vorliegenden Daten. Diese wurden im Gegensatz zu der obigen Broschüre nicht aufwendig grafisch aufgearbeitet.
Gesamtauswertungsbericht_Freizeitenevaluation_AEJ-NRW_2017
PowerPoint Präsentationen
In den beiden nachfolgenden PowerPoint-Präsentationen (getrennt für Kinder- und Jugendfreizeiten) findet ihr alle ausgewerteten Items mit zugehöriger Grafik (Balken- und Tortendiagramme).
Zusammenfassung der Ergebnisse der Freizeitenevaluation NRW 2012

Broschüre mit den wesentlichsten Ergebnissen 2012
Ergebnisse gegliedert nach Kinder- und Jugendfreizeiten 2012
Gesamtauswertungsbericht_Jugendfreizeiten_2012
Gesamtauswertungsbericht_Kinderfreizeiten_2012
Kompaktauswertung_Jugendfreizeiten_Vergleich_zur_Grundlagenstudie
Kompaktauswertung_Kinderfreizeiten_Vergleich_zur_Grundlagenstudie
Imagefilm
Imagefilm „die Zweite“

Entdecke die Welt …
Entdecke Dich …
Entdecke Gott …
Unser Imagefilm geht in die 2. Runde! Neue Sequenzen von Ski- und Kinderfreizeiten wurden hinzugefügt und komplettieren die Darstellung der Bandbreite der Freizeitenarbeit der Ev. Jugend von Westfalen.
Der Imagefilm vermitelt einen knackigen und authentischen Einblick in die Freizeitenarbeit und das reichhaltige Reiseangebot der Ev. Jugend von Westfalen, bestehend aus Filmsequenzen unterschiedlicher westfälischer Ferienfreizeiten. Der kleine Film, der nicht länger als 1:15 Minuten dauert, soll als Werbeträger unter anderem im Internet eingesetzt werden, um junge Menschen auf das Reiseangebot der Evangelischen Jugend aufmerksam zu machen und Neugier zu wecken. Dem Betrachtenden wird auf unvergleichliche Art und Weise deutlich, dass in Freizeiten der Ev. Jugend mehr drinsteckt als so mancher glaubt. Auch Freizeitunerfahrene und Eltern können sich schnell und unkompliziert ein Bild von den Reiseangeboten der Ev. Jugend machen.
Der Imagefilm ist in Zusammenarbeit mit der Ev. Jugend Unna, Frömern, Iserlohn, Dortmund, Hagen und Lübbecke entstanden. Er steht allen Gemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden sowohl für die externe als auch interne Kommunikation der Bedeutsamkeit des Handlungsfeldes zur Verfügung.
Nachfolgend gibt es für euch den Freizeiten-Imagefilm zum Download. Nutzt ihn für die Öffentlichkeitsarbeit, Elternabende, Lobbyarbeit im Presbyterium oder oder oder …
Einbindung via Youtube auf eurer Homepage
Hier der Videolink zu Youtube.
Dort findet ihr auch den Code zum Einbetten auf eure Homepage und eine Anleitung/ Hilfe zum Einbetten.
Das Video eignet sich besonders gut, um Werbung und Lobbyarbeit für Freizeiten zu machen. Hier ein Paar Ideen und Anregungen, wie das Video eingesetzt werden kann.
Grundsatztexte zur Freizeitenarbeit

Die Freizeitarbeit hat in der Evangelischen Jugend eine lange Tradition und ist ein selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie ist Ergänzung und Alternative zu anderen Arbeitsformen. Immer noch stellen Ferienfreizeiten für viele Kinder und Jugendliche den Erstzugang zur Ev. Jugend und zur Ev. Kirche dar. Neben dem Ziel der Erholung sind Ferienfreizeiten Orte der Begegnung und des Lernens. Freizeiten der Evangelischen Jugend verstehen sich als pädagogische Maßnahmen und nicht als betreute Bespaßung von Kindern und Jugendlichen. Sie sind Gemeinschaften auf Zeit, in denen Werte vermittelt werden und exemplarisch christlicher Glaube gelebt und erfahren werden kann.
Zielsetzungen sind unter anderem:
- die Förderung des gemeinschaftlichen Erlebens
- das Angebot und die Einladung zu gelebtem Glauben
- die Vermittlung christlicher Werte
- die Vermittlung von sozialen Kompetenzen
- die Sicherstellung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit, bzw. das Bemühen um körperliches und seelisches Wohlergehen der Teilnehmenden
- die bewusste Gestaltung von sinnvoller Freizeit und Erholung
- die Anregung und Förderung von individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten
- die bewusste Zuwendung zum Einzelnen
- die Förderung und Ermöglichung von Partizipation
Im landeskirchlichen Teil der neuen Imagebroschüre gibt es einen 4seitigen Grundsatztext zur Freizeitenarbeit. Die Jugendkammer hat 2018 ein Positionspapier zur „Zukunft der Freizeitenarbeit“ veröffentlicht.
Grundsatztexte zum Download …
Gruppenreiseanbieter
Ihr kennt ein super Gruppenhaus, dass ihr weiter empfehlen könnt?
Ihr habt schlechte Erfahrungen mit einem Reiseanbieter gemacht?
Ihr plant zum ersten Mal eine Freizeit und seit unsicher, bei welchem Veranstalter ihr buchen sollt?
Jedes Jahr finden in der Evangelischen Jugend von Westfalen mehr als 600 Freizeitmaßnahmen mit über 25.000 Kinder und Jugendlichen statt. Über 60 Prozent der Teilnehmenden sehen ihre Freizeitreise mit der Ev. Jugend als Highlight des Jahres an.
Die Qualität der Freizeitangebote hängt dabei von vielen Faktoren ab. Eine der Grundbedingungen für das Gelingen einer Freizeit ist sicherlich auch die Zufriedenheit mit der Unterkunft, egal ob Selbstversorgerhaus, Zeltcamp, Jugendherberge, Mobilheim etc..
Um von den positiv wie negativ gemachten Erfahrungen Anderer zu profitieren, besteht die Möglichkeit sich vor der Buchung einer neuen Unterkunft beim Amt für Jugendarbeit der EKvW im Referat Freizeitenarbeit zu informieren.
Damit einher geht die Bitte an alle Freizeitleitungen, Erfahrungswerte in der Zusammenarbeit mit Gruppenreiseanbietern und die Zufriedenheit mit Gruppenunterkünften uns mitzuteilen. Nur so ist der Aufbau eines umfassenden „Erfahrungspools“, der letztendlich allen zugute kommt, möglich.
Nutzt hierfür nachfolgendes Formular:
Übersicht Reiseveranstalter
Nachfolgend findet ihr eine Übersicht von Reiseveranstaltern und Vermittlern von Freizeithäusern und Camps. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Kontaktdaten basieren auf den Angaben der jeweiligen Anbieter in den Katalogen bzw. auf den Webseiten mit Stand vom Oktober 2025. Eine Wertung oder Qualitätsaussage wird aufgrund der Aufnahme in die folgende Liste nicht vorgenommen. Erfahrungswerte bitte persönlich erfragen!
Ferienpass
Hier findet Ihr für Eure Kinder- oder Jugendfreizeit den Ferienpass sowohl im pdf-Format Ferienpass, als auch bearbeitbaren Word-Format Ferienpass_A4_05-2014 zum Download.


Ferienpass oder Personenbogen
Der obige Ferienpass beeinhaltet kurz und knapp die wichtigsten Infos über Teilnehmende und eignet sich von daher besonders für kurze Ausflüge, Wochenendaktionen etc..
Bei mehrwöchigen Kinder- und Jugendfreizeiten (besonders ins Ausland) macht es sicherlich Sinn, weitere Informationen über die Teilnehmenden abzufragen. Sogenannten Personenbögen findet ihr als Muster bei den „Materialien zur medizinischen Versorgung“ weiter unten.
Vorschau als JPG:



Geflüchtete
Material-Padlet
DBJR Rechtliche Aspekte bei Freizeiten mit jungen Geflüchteten
Mitwirkung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Jugendarbeit – Kinderschutz gewährleisten

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen sich an der einen oder anderen Stelle ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren. Aus nachvollziehbaren Gründen ist es ihnen nicht möglich, das in Deutschland erforderliche erweiterte Führungszeugnis vorzulegen. Die Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz NRW (AJS) hat eine pragmatische Lösung für diese Fälle vorgeschlagen, die uns nicht hinter das bestehende Schutzniveau zurücktreten lässt. Nachfolgend zum Download ein Infoschreiben, eine Muster-Selbstverpflichtungserklärung und eine Muster-Selbstauskunft der AJS.
AJS_Merkblatt__Kinderschutz_Fuehrungszeugnisse_Engagierte_Ukraine
AJS_Muster_Selbstauskunft____72a_Abs._1_SGB_VIII
AJS_Muster_Selbstauskunft____72a_Abs._1_SGB_VIII
Finanzielle Förderung der AEJ-NRW
Hinweise zu finanzieller Förderung für die Mitnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu Freizeitmaßnahmen der Ev. Jugend findet ihr hier >>>
Rechtsfragen
Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. hat ein erstes Papier zum Thema „Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland“ veröffentlicht.
Beschluss des Jugendpolitischen Ausschusses der AEJ-NRW
Der jugendpolitische Ausschuss (JPA) der aej-nrw hat eine Stellungnahme zum Ukraine-Krieg verabschiedet und darin eine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Einmarsches der russischen Armee in die Ukraine ausgesprochen.
Mitnahme von geflüchteten Kindern & Jugendlichen auf Freizeiten

Ihr plant junge Geflüchtete mit zu eurer Freizeit zu nehmen?
Ihr fragt euch, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind?
Das folgende Infoblatt gibt euch eine erste thematische Übersicht.
Infoblatt_Gefluechtete_Freizeiten
Teilnahme geflüchteter Kinder & Jugendlicher an Ferienfreizeiten im Ausland

Die nordrhein-westfälische Landesregierung erläutert in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (LT-Drs. 17/761) die rechtlichen Grundlagen zur Teilnahme geflüchteter Kinder an Ferienfreizeiten im Ausland. Sie verweist dabei zunächst auf § 58 Abs. 1 AsylG, wonach die Ausländerbehörde einem Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Landesaufnahmereinrichtung zu wohnen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Erlaubnis erteilen kann, ins Ausland zu reisen.
Die Teilnahme an einer Ferienfreizeit stellt nach Auffassung der Landesregierung ein legitimes Interesse dar, das Bundesgebiet zu verlassen.
Sofern die Auslandsreise im Rahmen einer Schülergruppe erfolgt, weist die Landesregierung auf die Sonderregelung in § 22 Aufenthaltsverordnung hin. Danach verzichten EU-Staaten gegenseitig auf das Erfordernis eines Visums, soweit die Schüler in sogenannten Schülersammellisten eingetragen sind.
Die „Kleine Anfrage“ und die detaillierten Antworten gibt es hier zum Download: Drucksache_KleineAnfrage_LT-Drs.17-761
Fragen zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e. V. beschreibt auf ihrem Informationsportal unter http://gesundheit-gefluechtete.info die rechtlichen Grundlagen der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten.
Darüber hinaus informiert sie über die Möglichkeiten der Gesundheitskarte und über Behandlungen mittels Krankenschein.
Freizeitentagebuch
Neue Arbeitshilfe für Freizeitteams: Das Freizeitentagebuch!

„Nach der Freizeit ist vor der Freizeit“ – In diesem Sinne laufen bereits bei vielen Freizeitteams die Vorbereitungen für die nächste Kinder- und Jugendfreizeit langsam an. Jede Unterstützung kann da gebraucht werden!
Genau dies soll das neu erschienene Freizeiten-Tagebuch für Freizeitleiterinnen und -leiter sein: Eine praktische Arbeitshilfe!
Im Heftformat bietet es mit über 80 Seiten auf der Ferienfreizeit für die Teamsitzungen auf je vier Seiten pro Tag ausreichend Platz zur Dokumentation und darüber hinaus noch vielfältige Anregungen für den Freizeitalltag.

Ob Tagesrückblick, besondere Ereignisse, die Programm- oder Küchenplanung, alles kann hier notiert werden. Daneben enthält das Heft Hinweise für die An- und Rückreise, hilfreiche Tipps für die Selbstversorgerküche mit Vorlagen für den Einkaufszettel und zur Hygiene sowie Anregungen, wie es nach der Freizeit weitergehen kann. Da ein gutes Freizeitteam ganz entscheidend zum Gelingen der Reise beiträgt, finden sich auch Feedback-Regeln und Gedanken zum „Teamgeist“ im Heft. Bunte Grafik, Bibel- und Sinnsprüche lockern die Arbeitshilfe auf. Es soll mit diesem Heft Spaß machen, sich für Ferienfreizeiten zu engagieren und mitzuarbeiten.
Jede Freizeitmaßnahme lässt sich mit diesem Freizeiten-Tagebuch einfach und gut dokumentieren. Die praktischen Metallösen ermöglichen ein einfaches Abheften und archivieren. Auf diese Weise steht es auch Monate nach der Freizeit für Nacharbeiten oder zur Planung der kommenden Freizeit zur Verfügung.

Und weil das Redaktionsteam noch viel mehr Ideen hatte, als das Heft aufgreifen kann, führt ein QR-Code auf eine Website mit weiteren Hinweisen und Vorschlägen rund um die Freizeitenarbeit.
Das Freizeiten-Tagebuch kann im Material-Shop des Amtes für Jugendarbeit kostenlos bestellt werden: https://www.ev-jugend-westfalen.de/service/material-shop/juenger-reisen/
Und wer bereits vorab einen Blick in das Freizeiten-Tagebuch werfen will, hier steht es zusätzlich als pdf-Version zum Download zur Verfügung: https://ev-jugend-westfalen.de/wordpress/wp-content/uploads/sites/16/2026/pdf/aej_freizeitentagebuch_final_web.pdf



Medizinische Versorgung in der Kinder- und Jugendarbeit
„Auf der rechtlich sicheren Seite sein!“
Was tun bei kleineren Verletzungen während der Gruppenstunde?
Was darf ich als Jugendleiter über die Erste-Hilfe hinaus?
Ist die Gabe von Kopfschmerztabletten okay?
Diese und ähnliche Fragen stellen sich jedes Jahr aufs Neue für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit – besonders für Freizeitleitende und deren Teams. Vermutlich hat jedes Freizeitteam im Laufe der Jahre seinen ganz eigenen Umgang mit dem Thema „Medizinische Versorgung“ entwickelt. Oftmals herrscht aber auch große Unsicherheit! Was darf ich? Worauf muss ich achten? …
Erkrankungen, Verletzungen, Erste Hilfe und Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendarbeit
Vor dem Hintergrund, dass klare gesetzlichen Vorgaben, welches Verhalten erlaubt oder verboten ist, nicht existieren, gestaltet sich der Umgang mit diesen Themen für Mitarbeitende äußerst schwierig. Einerseits will man nicht übertrieben und hysterisch reagieren, andererseits aber konsequent und v.a. richtig auf Krankheiten oder Unfälle reagieren. Einigkeit herrscht in dem Wunsch „nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen zu müssen“, andererseits aber auch die Angst, etwas Unerlaubtes oder gar Falsches zu tun und für die evtl. Folgen haften zu müssen.
Antworten findet ihr in dem folgenden Handout
Personenbogen Gesundheitsfürsorge Minderjährige
Personenbogen Gesundheitsfürsorge Volljährige
Personenbogen Gesundheitsfürsorge für Menschen mit Behinderung und/oder gesetzlicher Betreuung
Personenbogen_Gesundheitsfuersorge_mit-Behinderung-Betreuung_Sorgeberechtigte_03-2022
Leichte Sprache: Formular Gesundheitsfürsorge für Menschen mit Behinderung und/oder gesetzlicher Betreuung
Fragebogen_Gesundheitsfuersorge_11-2016_Ausland_leichte-Sprache_Sorgeberechtigte
Fragebogen_Gesundheitsfuersorge_11-2016_Inland_leichte-Sprache_Sorgeberechtigte
Fragebogen_Gesundheitsfuersorge_11-2016_Ausland_leichte-Sprache_Volljaehrige
Medikamentenplan
Weiterführende Materialien auf die in dem Personenbogen Bezug genommen wird
Die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) für die Beglaubigung der Bescheinigung
zur Mitnahme von Betäubungsmitteln findet sich hier:
Zeckenstich – Was tun?
Rund um das Thema „Zecken“ hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein neues Handout herausgebracht, dass wir zur Lektüre empfehlen, wohlwissend dass es aus dem Sachgebiet „KiTa und Schulen“ kommt. Die Inhalte sind aber dennoch übertragbar auf den Bereich der Jugendarbeit bzw. Freizeitenarbeit.
Weitere hilffreiche Infos finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/zecken/
Infektionsschutz - Lebensmittelhygiene bei Freizeiten

Welche Auswirkungen haben das Infektionsschutzgesetz und die Lebensmittelhygieneverordnung auf die Freizeitenarbeit?
Was sind die Inhalte eines Hygieneplanes?
Bedingt durch das Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes (zum 01.03.2020) und die globale und regionale Ausbreitung des Corona-Virus in den Jahren 2020-2022, rückte u. a. die Themen „Hygiene und Infektionsschutz“ immer mehr in den Fokus.
Insbesondere bei Freizeiten, aber auch bei vielen anderen Veranstaltungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, besteht oftmals zwischen den Beteiligten enger körperlicher Kontakt. Dies erklärt, warum besonders dem Bereich der „Hygiene“ eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt in Bezug auf die Verbreitung von Infektionskrankheiten und ebenso für den Bereich der „Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln“.
Mit der nachfolgenden Arbeitshilfe wollen wir Freizeitteams eine praktische Hilfestellung zu den Themen „Infektionsschutzgesetz“, „Lebensmittelhygieneverordnung“ und „Hygienepläne“ geben.
Letztere sind nach § 36 IfSG (Infektionsschutzgesetz) für Gemeinschaftseinrichtungen (d. h. auch für Freizeiten) vorgeschrieben und sollen innerbetriebliche Verfahren zur Infektionshygiene festlegen. Hygienepläne sind ein bewährtes Instrument zur Minimierung der Infektionsrisiken.
Nachfolgend findet Ihr neben der Arbeitshilfe auch einen Muster-Hygieneplan, um eine bessere Vorstellung zu bekommen, wie ein solcher Plan aussehen könnte. Dieser Hygieneplan ist ausdrücklich nur ein Muster bzw. ist als Arbeitsgrundlage zu verstehen und muss von Euch individuell an eure konkrete Freizeitmaßnahme angepasst werden. Die Freizeitenlandschaft in der Ev. Jugend von Westfalen ist erfreulicherweise so bunt, dass die Erstellung eines einheitlichen verbindlichen Hygieneplans schlichtweg nicht möglich ist
Ebenso findet ihr nachfolgend Plakate zum Aushang zu den Themen „Richtiges Händewaschen“, „Hygienetipps für die Küche“ und „Müllentsorgung“!
Erst-Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Mitarbeitende bei Selbstversorgerfreizeiten (Ehren- und Hauptamtliche) müssen nach § 33 IfSG i an einer sog. Erst-Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln und Infektionsschutz teilnehmen. Diese Schulungen werden u.a. von den örtlichen Gesundheitsämtern angeboten.
Es gibt aber auch eine Online-Hygieneschulung! Mit diesem Online-Tool können Freizeitteamer*innen zeit- und ortsunabhängig die Schulung absolvieren und die für ihre Arbeit notwendigen Kenntnisse erwerben. Entwickelt wurde es vom Evangelischen Jugendwerk in Württemberg, der Akademie der Jugendarbeit (BW) und gefördert von der Aktion Mensch.
Masernschutzgesetz
Am 14. November 2019 wurde das Masernschutzgesetz in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen, am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt, so dass das Gesetz zum 01.03.2020 in Kraft tritt.
Vorbemerkung
In der Hauptsache gibt es zwei Regelungsinhalte, die dem Schutz vor Masern dienen.
Durch eine Stärkung der Impfprävention und zur Vermeidung von Ansteckung werden Anforderungen sowohl an die zu betreuenden Personen als auch an die mit der Betreuung von Personen beauftragten Mitarbeitenden gestellt.
In § 33 IfSG ist geregelt, welche Einrichtungen insbesondere von den Regelungen betroffen sind und was unter Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen ist.
Ferienlager werden dort in Absatz 5 explizit genannt. Ferienlager sind also im Sinne des Gesetzes als Gemeinschaftseinrichtung anzusehen.
Allerdings werden Ferienlager in den folgenden Paragrafen nicht in die Regelungen zur Impfpflicht einbezogen, d.h. für Freizeiten gelten nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Mitarbeitenden und auch nicht an die zu betreuenden Personen (Teilnehmenden).
NEU: Kinder- und Jugendfreizeiten fallen aber im Rahmen des Gesetzes unter den Paragrafen 36, Abs. 1, Nr. 1 und somit müssen Hygieneplänen erstellt werden, in denen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt werden. Freizeiten unterliegen somit der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Eine Arbeitshilfe zum Thema Hygiene/ Umgang mit Lebensmitteln und Muster-Hygienepläne für Freizeiten sind hier zu finden >>>
Nachfolgend zum Download ein kurzes Merkblatt zum Masernschutzgesetz und das offizielle Rundschreiben des Landeskirchenamtes:
Personenbeförderung in der Kinder- und Jugendarbeit
Personenbeförderung mit privaten PKWs
Die Personenbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit bzw. in privaten PKWs im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wirft immer wieder Fragen auf:
Wenn ich als Ehrenamtliche*r mit meinem privaten PKW Fahrten im Rahmen meines Ehrenamtes mache, bin ich dann versichert?
Und wenn ja, was umfasst der Versicherungsschutz?
Und sind auch Kinder/ Jugendliche versichert, wenn ich sie in meinem privaten PKW mitnehme, z.B. bei der Fahrt ins Kino?
Das nachfolgende Dokument der Ecclesia gibt ausführlich Antwort auf diese Fragen.
Übrigens: Wenn Eltern Kinder/ Jugendliche in ihrem privaten PKW z.B. zum Zeltplatz fahren und wieder abholen, gelten Eltern versicherungstechnisch als „ehrenamtliche Mitarbeitende“ und fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
Personenbeförderung mit Bussen/ Kleinbussen/ Bullis
Die Personenbeförderung mit Bussen/ Kleinbussen/ Gemeindebullis etc., wie sie auch im Rahmen von Gruppenreisen oftmals erfolgt, ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
- Die Personenbeförderung wirft grundsätzlich konzessions- und führerscheinrechtliche Fragen auf.
- Das Risiko zu verunglücken und infolge dessen Personenschäden zu erleiden, ist um ein vielfaches erhöht.
Was ist im Hinblick auf das Personenbeförderungsgesetz zu bedenken?
Gilt die Fahrerlaubnisverordnung zur Fahrgastbeförderung auch für nicht-kommerzielle Freizeiten?
Welche Anforderungen und Mindeststandards sollten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende als Fahrzeuglenkende erfüllen?
Wie sieht die versicherungstechnische Seite aus?
Um in einem kompakten Überblick Antworten auf diese und weitere Fragen zu geben, hat der Arbeitskreis Freizeiten in einem übersichtlichen Merkblatt die wesentlichsten Aspekte die es zu bedenken gibt, zusammengefasst:
Fazit
Grundsätzlich muss der Träger einer Freizeitmaßnahme (Kirchengemeinde, Kirchenkreis etc.) in Absprache mit den haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Vorhinein das Risiko der Personenbeförderung in Bullis/ Kleinbussen abwägen.
Fällt die Entscheidung zugunsten einer Personenbeförderung aus, so empfiehlt das Amt für Jugendarbeit die Anwendung der im Merkblatt unter Punkt 2 skizzierten Mindeststandards für Fahrzeuglenkende.
Handelt es sich bei der Personenbeförderung darüber hinaus um eine entgeltlich Leistung, d.h. der Anteil der Beförderungskosten am Teilnehmendenpreis ist höher als die reinen Betriebskosten, so sind zusätzlich die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (s. Punkt 1) zu beachten und umzusetzen.
Das Amt für Jugendarbeit der EKvW rät in erster Linie aufgrund des erhöhten Risikos eines Personenschadens und in zweiter Linie aufgrund der konzessionsrechtlichen Fragen bei Ferienfreizeiten von der Beförderung von Teilnehmenden in Bullis/ Kleinbussen ab!
Barrierefreie Reisebusse

Das Recht auf Mobilität hat viele Dimensionen und spielt für jeden Einzelnen der Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle. In der nachfolgenden Broschüre findet ihr für die Planung eurer inklusiven Kinder- und/oder Jugendfreizeit Busunternehmen, die sich auf Barrierefreiheit spezialisiert haben. Weitere Infos unter https://www.bdo.org/
bdo-Verzeichnis-barrierefreie-Reisebusse-2024
Fahrsicherheitstraining
(Quelle: EFAS) Kirchliche Mitarbeitende oder Ehrenamtliche, die im Auftrag einer kirchlichen Einrichtung mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, erleben mitunter brenzlige Verkehrssituationen. Das kann die überfrierende Nässe auf dem Weg zur Arbeit mit PKW oder Fahrrad sein oder riskante Überholmanöver von anderen Verkehrsteilnehmenden bei Dienstfahrten.
Damit Ihre Mitarbeitenden in jeder Verkehrssituation besonnen reagieren können, unterstützen die Berufsgenossenschaften die Arbeitgebenden finanziell bei der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings. Das Training muss den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) entsprechen.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützen die Fahrsicherheitstrainings mit einem Gutschein im Wert von 75 Euro pro Mitarbeitenden. Folgende Trainings sind im kirchlichen Bereich sinnvoll:
- PKW-Fahrtraining
- Motorrad-Training
- Fahrrad-Fahrtraining
- Kleintransporter/Kleinbus-Fahrtraining
- Unfallverhütungstraining für junge Fahrer*innen bis 24 Jahre
Hinweise zum Antragsverfahren und weitere Informationen zu den einzelnen Fahrtrainings erhalten Sie auf der Internetseite der VGB unter „Fahrtrainings“ und auf der Internetseite der BGW unter „Mobilitätstraining“.
Sicherheit in Reisebussen
Pünktlich zu den jährlichen Sommerferien ereignet sich meistens irgendwo bedauerlicherweise ein schweres Busunglück. Infolgedessen kommt es häufig zu Verunsicherungen bei Eltern angesichts der Tatsache, dass die Freizeit ihres Kindes kurz bevor steht und diese ebenfalls mit dem Bus durchgeführt wird. Hinzu kommen Schreckensmeldungen wie z. B. abgefahrene oder runderneute Reifen, Lenkzeitenverstöße der Fahrer, mangelnde Ladungssicherheit oder nicht funktionierende Sicherheitsgurte.
Viele Freizeitteams sehen sich oftmals mit dieser Situation konfrontiert und müssen Rede und Antwort stehen. Aus diesem Grund hier eine kleine Orientierung:
Geringstes Unfallrisiko aller Straßenverkehrsmittel
Reisebusse sind statistisch gesehen das sicherste Verkehrsmittel auf deutschen Straßen, das bestätigt der TÜV jedes Jahr aufs Neue. Die Sicherheitsstandards für Personal und Technik in Deutschland sind hoch. Bei keinem anderen Verkehrsmittel ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, so gering wie bei Bussen. Wenn doch etwas passiert, sind die Folgen wegen der hohen Zahl an Insassen allerdings oftmals fatal.
Rund 80 Millionen Fahrgäste sind jedes Jahr in Deutschland mit einem Reisebus unterwegs. Das Unfallrisiko lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vergangenes Jahr hier nur bei 1,6 Prozent. Zum Vergleich: 56,4 Prozent aller in einen Unfall verwickelten Verkehrsteilnehmer saßen in einem Pkw. 2015 kam nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland „nur“ ein Mensch bei einem Unfall in einem Reisebus um. Nimmt man noch Schulbusse, Linienbusse und sonstige Busse dazu, waren es insgesamt fünf Menschen.
Alle Busse werden in Deutschland einmal pro Jahr komplett technisch überprüft. Ab dem vierten Jahr der Zulassung gibt es zusätzlich vierteljährliche Sicherheitsprüfungen. Die Fahrerlaubnis von Omnibusfahrern muss alle fünf Jahre verlängert werden, Voraussetzung dafür: 35 Stunden Weiterbildung, ein Gesundheits-Check sowie eine augenärztliche Untersuchung. Für Fahrer über 50 gibt es zusätzliche Auflagen. Um zu verhindern, dass die Fahrer zu müde sind, gibt es gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten.
2015 waren nach Angaben des TÜV nur 0,1 Prozent der untersuchten Busse verkehrsunsicher, 66,9 Prozent waren ohne Mängel, 18,5 Prozent hatten erhebliche Mängel, 14,5 Prozent geringe Mängel.
Gurt ist Pflicht
In Fernbussen gilt im Gegensatz zu Linienbussen im öffentlichen Personennahverkehr seit 1999 Gurtpflicht. Die Fahrer müssen ihre Insassen vor jeder Fahrt darauf hinweisen. Ob diese die Gurte auch anlegen, liegt allerdings in ihrer eigenen Verantwortung. Wenn der Bus kontrolliert wird, müssen sie deshalb selbst haften.
Wer im Bus sitzt, wird statistisch gesehen seltener in einen Unfall verwickelt, doch selbst wenn es kracht, sind die Insassen eines Busses dank der größeren Knautschzonen sowie eines Überrollbügels besser geschützt.
Hohe Sicherheitsstandards
Busse verfügen standardmäßig über drei verschiedene Bremssysteme sowie einen Tempobegrenzer auf 100 km/h. Außerdem sorgen Spurassistenten dafür, dass ein Bus auf Kurs bleibt.
Neu zugelassene Busse sind seit dem 01.11.2015 mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Notbremssystem ausgestattet. Sollte ein Fahrer nicht von selbst abbremsen, leitet dieses eine automatische Notbremsung ein. Allerdings sind die Systeme sehr unterschiedlich. Eine Vollbremsung ist nicht Vorschrift. Die Assistenten müssen die Geschwindigkeit nur um 20 km/h senken und damit die Wucht des Aufpralls verringern können. Ab November 2018 müssen auch Altfahrzeuge nachgerüstet werden.
Gesammelte Informationen und Checklisten für Freizeitteams
Auf was ein Freizeitteam bei Nutzung von Reisebussen achten sollte, findet sich ausführlich und kompakt dargestellt unter folgendem Link:
Auswahl von Busunternehmen
Beim Bundesamt für Logistik und Mobilität kann man über den Namen eines Busunternehmens oder aber über eine Ortssuche offizielle Informationen zu allen lizenzierten Busunternehmen in Deutschland erhalten.
Hinweis:
Normal ist eine 10jährige Betriebserlaubnis. Eine Befristung auf 5 Jahre ist auffällig. Eine Befristung auf 2 Jahre ist sehr ungewöhnlich und weist auf Probleme im und mit dem Unternehmen hin.
Hier der Link zur Datenbank: https://www.balm.bund.de/DE/Service/Unternehmenssuche/suche_node.html

Literatur- und Materialliste
Literatur- und Materialliste
Hier zum Download eine Zusammenstellung von Literatur- und Materialtipps für die Handlungsfelder
- Freizeitenarbeit
- Abenteuer- und Erlebnispädagogik
- Prävention sexualisierter Gewalt/ Sexuelle Bildung























































